Amateurfunk - amateurfunk

Amateurfunk im Landkreis Elbe-Elster
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Amateurfunk

Was ist Amateurfunk?
Die entsprechenden Begriffsdefinitionen und Regelungen finden wir im Amateurfunkgesetz. Das Amateurfunkgesetz in der jeweils gültigen Form finden Sie auf der Webseite: gesetze-im-Internet
Im §2 des Gesetzes werden sinngemäß folgende Aussagen getroffen:
  • Ein Funkamateur befaßt sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse.
  • Amateurfunkdienst ist ein Funkdienst, der von Funkamateuren untereinander, zu experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien, zur eigenen Weiterbildung, zur Völkerverständigung und zur Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen wahrgenommen wird; der Amateurfunkdienst schließt die Benutzung von Weltraumfunkstellen ein. Der Amateurfunkdienst und der Amateurfunkdienst über Satelliten sind keine Sicherheitsfunkdienste.
  • Eine Amateurfunkstelle besteht aus einer oder mehreren Sendefunkanlagen und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen, die auf mindestens einer der im Frequenznutzungsplan für den Amateurfunkdienst ausgewiesenen Frequenzen betrieben werden kann.
Voraussetzungen für die Teilnahme am Amateurfunk
In den §3 und 10  des Gesetzes werden sinngemäß folgende Aussagen getroffen:
Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen läßt eine natürliche Person unter gleichzeitiger Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens auf Antrag zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zu, wenn sie eine fachliche Prüfung für Funkamateure erfolgreich abgelegt hat.Die Regulierungsbehörde teilt dem Funkamateur auf Antrag weitere Rufzeichen zu. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Verfahren der Zuteilung und Einzelheiten der Anwendung und Mitbenutzung von Rufzeichen zu regeln.
Weiterführende Informationen zum Thema Amateurfunk
Viele Amateurfunker sind Mitglied im Deutschen Amateur-Radio-Club e.V.. Der Verein unterhält eine Webseite mit Erläuterungen zu den sehr facettenreichen Details des Amateurfunks. Der Club hat mehr als 1000 Ortsverbände mit mehr als 34.000 Mitgliedern. Es gibt darüber hinaus weitere Interessengruppen, z.B. den IBFD e. V. Interessengemeinschaft blinder Funkamateure Deutschlands e. V..
Amateurfunkpraxis
  • Für den Amatuerfunk können viele Betriebsarten und Übertragungswege genutzt werden.
  • Jeder kennt Morsezeichen. Diese können mit relativ geringen technischer Aufwand erzeugt werden. Es sind große Entfernungen überbrückbar. In Katastrophen- oder Notfällen bei Ausfall der Infrastruktur gut einsetzbar. Kenntnis des Morsealphabets erforderlich.
  • Es gibt sehr viele digitale Übertragungsarten.
  • Die Nutzung eines Amateurfunksatteliten ist möglich.
  • Funkwellen können an der Mondoberfläche oder an Meteroitenbahnen reflektiert werden.
  • Es können Bilder übertragen werden.
  • Der Eigenbau von Sende- und Empfangsgeräten ist möglich. Diverse Geräte können auch in jeder Preisklasse im Handel erworben werden.
  • International werden Fuchsjagden durchgeführt. Die Füchse sind hier mehrere Sendestatíonen, die im Wechsel aktiv sind und per Peilempfänger durch die Sportler zu orten und aufzusuchen sind.
IG Historisches Feld
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